Voraussetzungen
Vorgesehen ist die Ehrenamtskarte für Bürger und Bürgerinnen, die
- freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche, oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich, leisten. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
- mindestens seit 2 Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement arbeiten.
- im Landkreis Schwandorf wohnen und ehrenamtlich tätig sind.
- Inhaber der Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
- Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte: 3 Jahre.
- Mindestalter: 16 Jahre.
- Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung die Bayerische Ehrenamtskarte.
- Aktive Feuerwehrdienstleistende, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
- Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
- Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die eine Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

